Änderungen der Krypto-Asset-Regulierung im Rahmen der MiCA-Verordnung der Europäischen Union.
Die 2023 verabschiedete Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) wird am 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar. Ziel dieser Verordnung ist es, einheitliche Regeln für Krypto-Asset-Aktivitäten in der gesamten Europäischen Union festzulegen. MiCA sieht eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026 vor, die den Anbietern von Krypto-Asset-Diensten Zeit gibt, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Litauen plant jedoch, diese Regeln ab dem 30. Dezember 2024 umzusetzen, ohne die Übergangsfrist zu nutzen.
Sofortige Lizenzanforderungen in Litauen
Der Verzicht auf die Übergangsfrist bedeutet, dass Krypto-Asset-Dienstleister in Litauen (wie z. B. Betreiber virtueller Währungsumtauschbörsen) bis zum 30. Dezember 2024 eine Krypto-Asset-Dienstleisterlizenz erwerben müssen, um ihren Betrieb fortsetzen zu können. Um Störungen zu vermeiden, sollten sich die Anbieter sofort auf diese Anforderungen vorbereiten.
Wichtige Änderungen durch die MiCA-Verordnung
Lizenzierung von Crypto-Asset-Diensten:
Die wichtigste Änderung im Rahmen von MiCA besteht darin, dass für das Anbieten von Krypto-Asset-Diensten eine Lizenz erforderlich ist. Dienstanbieter müssen sich bei der zuständigen Behörde um diese Lizenz bewerben.
Voraussetzungen für das öffentliche Angebot:
MiCA führt spezifische Anforderungen für das öffentliche Angebot von Krypto-Assets und deren Aufnahme in Handelsplattformen ein, die je nach Art des Krypto-Assets variieren.
Krypto-Assets werden als digitale Darstellungen von Werten oder Rechten definiert, die mithilfe der Distributed-Ledger-Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden können. MiCA kategorisiert Krypto-Assets in drei Typen:
1. Asset-referenzierte Token
2. E-Geld-Token
3. Andere Krypto-Assets
Juristische Personen, die Krypto-Assets (ausgenommen asset-referenzierte und E-Geld-Token) anbieten, müssen ein Whitepaper erstellen, benötigen aber keine separate Genehmigung. Im Gegensatz dazu erfordern öffentliche Angebote von Stablecoins (asset-referenzierte und E-Geld-Token) sowohl ein Whitepaper als auch eine Genehmigung. Stablecoins zielen darauf ab, den Wert durch die Verknüpfung mit einer Währung oder einem Vermögenswert (z. B. USDT, PAXG) zu stabilisieren.
Ausgabe von assetreferenzierten und E-Geld-Token:
Asset-referenzierte Token können nur von Kreditinstituten oder in der EU ansässigen juristischen Personen angeboten werden, die nach MiCA zugelassen sind. Für E-Geld-Token gelten strengere Anforderungen; sie dürfen nur von lizenzierten Kreditinstituten oder E-Geld-Instituten ausgegeben werden.
Erweiterter Umfang der Krypto-Asset-Dienste
Bisher regulierte Litauen Krypto-Asset-Aktivitäten hauptsächlich durch Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die von Betreibern virtueller Währungsbörsen und Wallets bestimmte Kapital- und Organisationsanforderungen verlangten. Im Rahmen von MiCA wird das Konzept der Krypto-Asset-Dienste erheblich erweitert und deckt ein breiteres Spektrum an Aktivitäten ab, das über reine Verwahrungs- und Wechseldienste hinausgeht.
Umfassende Liste von Krypto-Asset-Diensten
MiCA definiert Krypto-Asset-Dienstleister als Unternehmen, die einen oder mehrere der folgenden Dienste anbieten:
1. Aufbewahrung und Verwaltung von Krypto-Assets für Kunden
2. Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Assets
3. Krypto-Assets gegen Geld eintauschen
4. Austausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes
5. Ausführung von Krypto-Asset-Aufträgen für Kunden
6. Verteilung von Krypto-Assets
7. Empfangen und Übermitteln von Krypto-Asset-Aufträgen für Kunden
8. Abgabe von Empfehlungen für Krypto-Assets
9. Bereitstellung von Krypto-Asset-Portfoliomanagementdiensten
10. Anbieten von Krypto-Asset-Transfer-Diensten für Kunden
Derzeit sind in Litauen über 500 Unternehmen als Betreiber virtueller Währungen und Depot-Wallets gelistet. Diese Unternehmen sowie andere unregulierte Marktteilnehmer sollten prüfen, ob ihre Aktivitäten in den Geltungsbereich von MiCA fallen, und entsprechende Vorbereitungen treffen.
Voraussetzungen für die MiCA-Lizenzierung
Anbieter von Krypto-Asset-Diensten müssen detaillierte Informationen einreichen, um eine Lizenz zu erhalten, darunter:
1. Ein Geschäftsplan, der die angebotenen Dienstleistungen und deren Markteinführung beschreibt
2. Nachweis der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen der MiCA
3. Eine Beschreibung der Organisationsstruktur und der internen Kontrollen
4. Nachweis des guten Leumunds und der Kompetenz des Leitungsgremiums
5. Informationen über Aktionäre mit qualifizierter Beteiligung und deren Reputation
6. Verfahren zum Risikomanagement, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
7. Ein Geschäftskontinuitätsplan
8. Technische Dokumentation und IT-Sicherheitsmaßnahmen
9. Verfahren zur Trennung von Krypto-Vermögenswerten und Geldern von Kunden
10. Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden
11. Einzelheiten zu den Arten von Krypto-Assets, die in die Dienste einbezogen werden
Weitere Informationen:
Abhängig von der erbrachten Leistung können weitere Angaben erforderlich sein, wie etwa:
• Sorgerechtsrichtlinien
• Regeln für die Handelsplattform
• Beratungs- oder Portfoliomanagementqualifikationen
Ausschlüsse von MiCA
Trotz seines umfassenden Geltungsbereichs deckt MiCA bestimmte Krypto-Assets und -Aktivitäten nicht ab, darunter:
• Krypto-Assets, die außerhalb regulierter Märkte gehandelt werden
• Krypto-Assets gelten als Finanzinstrumente, die bereits im Rahmen anderer EU-Finanzvorschriften reguliert sind
• Nicht-Blockchain-basierte Krypto-Assets
• Krypto-Assets, die innerhalb begrenzter Netzwerke verwendet werden, wie z. B. Utility-Token
• Vermögenswerte und Finanzinstrumente, die bereits durch bestehende EU-Gesetze wie MiFID II, PSD2 oder die Verbriefungsverordnung abgedeckt sind
Darüber hinaus schließt MiCA dezentrale Finanzaktivitäten (DeFi) und nicht fungible Token (NFTs) aus. Digitale Währungen der Zentralbanken (CBDCs) sind ebenfalls nicht abgedeckt, da sie einem separaten Regulierungsrahmen unterliegen.
Vorbereitung auf die MiCA-Konformität
Dienstanbieter in Litauen sollten jetzt mit den Vorbereitungen für den MiCA-Lizenzierungsprozess beginnen. Eine frühzeitige Vorbereitung und qualitativ hochwertige Anträge an die zuständige Behörde erleichtern die rechtzeitige Genehmigung und tragen dazu bei, die Geschäftskontinuität unter dem neuen Regulierungsrahmen aufrechtzuerhalten.
Weitere Informationen:
Valters Gencs, info@gencs.eu , Whatsapp/Telegram/Viber 371-292543441